
Auszug aus dem österreichischen Tierschutzgesetz
- Ein geeigneter Schutz gegen Witterungseinflüsse muss zur Verfügung stehen.
- In Räumen ist für einen ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht entsprechend dem Lichtspektrum des natürlichen Sonnenlichtes zu sorgen.
- Der natürliche Tag/Nacht Rhythmus ist einzuhalten.
- Das Futter muss den ernährungsphysiologischen Bedarf der Vögel in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien decken.
- Die Darbietung des Futters muss dem artspezifischen Nahrungsaufnahmeverhalten entsprechen.
- Futter- und Wassergefäße müssen so aufgestellt werden, dass diese vor Verunreinigung durch Exkremente geschützt sind.
- Käfige müssen in einer Mindesthöhe von 80 cm aufgestellt werden.
- Die Haltung in Rundvolieren unter 2 Meter Durchmesser ist verboten.
- Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen oder ähnlichem Material bedeckt sein, welches zur Aufnahme von Exkrementen geeignet ist.